Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad 50 bis 60 Euro pro Stunde, zzgl. MwSt und Fahrtkosten (0,40 €/km).
Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.
Die Erstberatung ist für Privatpersonen kostenlos!
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung bemühen wir uns im Gerichtsfall für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.