Adresse

Pflegesachverständigenbüro Kock
Hauptstraße 44
59846 Sundern

Kontakt

Telefon: 02933 - 78 69 09 9
Telefax: 02933 - 78 69 07 9
infopsv-kock.de

Tätigkeitsschwerpunkte
Für Behörden / Unternehmen

Gesundheits- und Sozialämter

Hilfe zur Pflege (SGB XII, § 61 ff)

Berufsgenossenschaften

Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstütze ich vor allem bei folgenden Tätigkeiten:

Sozialämter müssen häufig über Hilfen zur Pflege entscheiden. Anders als bei Begutachtungen für Versicherungsleistungen nach SGB XI werden hier die vorhandenen familiären und nachbarschaftlichen Ressourcen berücksichtigt. Meine Begutachtung legt ein besonderes Augenmerk auf zeitnahe, menschenwürdige, praxistaugliche und aus pflegefachlicher Sicht gebotene Lösungen für alle Beteiligten.

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