Tätigkeitsschwerpunkte
Für Behörden / Unternehmen
Gesundheits- und Sozialämter
Hilfe zur Pflege (SGB XII, § 61 ff)
Berufsgenossenschaften
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstütze ich vor allem bei folgenden Tätigkeiten:
- Abgrenzung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den Folgen einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfalls
- Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
- Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen
- Einschätzung der Hilfsmittelversorgung – Einschätzung für spezielle kostenintensive Hilfsmittel
- Planung Umbau Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung
Sozialämter müssen häufig über Hilfen zur Pflege entscheiden. Anders als bei Begutachtungen für Versicherungsleistungen nach SGB XI werden hier die vorhandenen familiären und nachbarschaftlichen Ressourcen berücksichtigt. Meine Begutachtung legt ein besonderes Augenmerk auf zeitnahe, menschenwürdige, praxistaugliche und aus pflegefachlicher Sicht gebotene Lösungen für alle Beteiligten.